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Die Deutsche UNESCO-Kommission hat dem Antrag der Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrerverband e. V. zugestimmt, die „Klassische Reitlehre in Deutschland“ in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Unterstützt wurde der Antrag von den Deutschen Landgestüten und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Im Gegensatz zum Weltkulturerbe, das sich ausschließlich auf Kultur- und Naturerben bezieht, werden beim Immateriellen Kulturerbe „lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in aller Welt dokumentiert“.

Das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission erkennt an, dass es sich bei der klassischen Reitlehre in Deutschland um eine Ausbildungsmethode handelt, die über viele Generationen hinweg weitergegeben wurde. Die eigens dafür ausgebildeten und geschulten Praktizierenden, also die Berufsreiter,  lehren heute das Wissen und Können um die „Kulturform“, stellt das Fachkomitee fest. Aber nicht nur das: Vereine, Verbände, Betriebe, Landgestüte oder auch Fachpublikationen und Vorträge sind Orte und Möglichkeiten das Wissen um die Praxis der klassischen Reitlehre weiterzugeben bzw. zu erlangen.

Besondere Betonung findet die Tatsache, dass der Antrag tierethische Aspekte reflektiert, so das Komitee. Darin sei sich von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden distanziert worden, indem das System Sanktionierungen bei Verfehlungen in Form von Sperren oder Geldstrafen vorsehe.

Nun, da die Klassische Reitlehre in Deutschland Eintrag ins nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erhalten hat, kann es noch weiter gehen. Entspricht die Tradition den jeweiligen Kriterien, kann sie für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit nominiert werden. Die feierliche Auszeichnung und Urkundenübergabe soll Ende Juni in Potsdam stattfinden.

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