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FAQ

Fragen & Antworten

Wie werde ich Pferdewirt?

Der Pferdewirt ist ein staatlich anerkannter Beruf. Nach drei Jahren Ausbildung kennen sich Pferdewirte mit allen Fragen rund um die Versorgung und Ausbildung von Pferden aus. Je nach Interesse spezialisieren sie sich auf die verschiedenen Fachrichtungen Klassische Reitausbildung, Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Pferderennen (Galopp- und Trabrennen) und Spezialreitweisen (Westernreiten und Gangpferdereiten).

Daher ist es wichtig, den passenden Ausbildungsbetrieb zu finden.
Hauptsächlich arbeiten Pferdewirte in Pensions-, Ausbildungs- und Turnierställen sowie in Reitsportvereinen, Reitschulen und Gestüten. Auch bei Deckstationen, landwirtschaftlichen Betrieben, die sich auf Pferdezucht spezialisiert haben oder Rennställen können sie beschäftigt sein. Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem, das heißt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Was verdient ein Pferdewirt?

Unsere Gehaltsempfehlungen finden Sie im Downloadbereich. Sie werden jährlich von den Delegierten der BBR neu beschlossen und dienen als Orientierungshilfe für Arbeitgeber und -nehmer.
Beide Parteien können neben dem Gehalt auch weitere Punkte besprechen, wie z.B. Unterkunft, Box für das eigene Pferd, Unterricht etc.

Wo finde ich einen Ausbildungsbetrieb und was muss ich beim Vertrag beachten?

Hauptsächlich arbeiten Pferdewirte in Pensions-, Ausbildungs- und Turnierställen sowie in Reitsportvereinen, Reitschulen und Gestüten. Auch bei Deckstationen, landwirtschaftlichen Betrieben, die sich auf Pferdezucht spezialisiert haben oder Rennställen können sie beschäftigt sein.

Bundesweit gibt es ca. 1.000 Betriebe, die zur Ausbildung von Auszubildenden zugelassen sind.
Über alle Ausbildungsbetriebe des jeweiligen Bundeslandes können die Zuständigen Stellen Auskunft erteilen. Die Zuständigen Stellen finden Sie auf unserer Homepage unter „Ausbildung“.

Die Zuständigen Stellen erteilen auch Auskünfte über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Sie sind für Genehmigung und Eintragung des Ausbildungsvertrages zuständig.
Unterschrieben wird dieser von dem Ausbilder/ Ausbildungsbetrieb sowie dem Auszubildenden bzw. dessen Erziehungsberechtigte/r. Es gibt ein Exemplar für den Arbeitgeber und ein Exemplar für den Auszubildenden.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Pferdewirt und was verdient man?

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt werden. Die Auszubildenden erhalten pro Monat ca. zwischen 400-700 Euro.

Kann man die Pferdewirt-Prüfung auch ohne Ausbildung ablegen?

Sonderzulassung zur Abschlussprüfung
Wer in dem Beruf des Pferdewirtes (ohne abgelegte Prüfung) einer
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, hat die
Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erlangen. Nach §45 Abs. 2, Berufsbildungsgesetz (BBiG), ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das 1,5fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Bei einer vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von drei Jahren muss folglich eine berufliche Tätigkeit von 4 1/2 Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über Vorlage der Arbeitsverträge, Versicherungsnachweise oder ähnlichem. Der Antrag ist an die Zuständige Stelle zu richten. Als Orientierung und Beratungsmöglichkeit empfiehlt sich die Teilnahme an einer Zwischenprüfung.

Welche Sprache wird in der Ausbildung gesprochen und welches Sprachniveau ist erforderlich?

Die Prüfung ist ausschließlich auf Deutsch auch auch der Unterricht an der Berufsschule ist in Deutsch. Die Sprache erlernen viele aber auch erst im Laufe der Ausbildungszeit (3 Jahre). In einigen größeren Ställen kann es sein, dass im Stall-Alltag Englisch gesprochen wird.

Wann werde ich zur Meisterprüfung zugelassen und wo melde ich mich an?

Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in den fünf Fachrichtungen abgelegt werden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung:
• eine bestandene Ausbildung zum Pferdewirt und eine mindestens zweijährige
Berufspraxis in der Pferdewirtschaft oder
• eine Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Beruf und
mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in der Pferdewirtschaft oder
• ein Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis in der
Pferdewirtschaft.
Die Zulassung muss vor Beginn des Prüfverfahrens durch die Zuständige Stelle erfolgt sein. Hierzu muss jeder angehende Pferdewirtschaftsmeister in seinem Bundesland mit der Stelle Kontakt aufnehmen, die für das Zulassungsverfahren verantwortlich ist und entsprechende Unterlagen einreichen. Kontaktdaten der Zuständigen Stellen finden Sie auf unserer Homepage unter „Ausbildung“.

Die Inhalte und Struktur der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung sind darauf ausgerichtet, die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit des angehenden Meisters zu prüfen. Die Meisterprüfung besteht aus drei Teilbereichen.

Weitere Infos zur Meisterprüfung hier.

Welche Aufgaben hat die Zuständige Stelle/ Landwirtschaftskammer?

Die Zuständigen Stellen, meist Landwirtschaftskammern oder Landwirtschaftsministerien überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und beraten Auszubildende und Ausbilder*innen.
Sie sind unter anderem für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben und die Zulassung zu Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen verantwortlich.
Auf den meisten Homepages der Zuständigen Stellen sind die Ausbildungsbetriebe des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt. Falls nicht kann eine Liste der Ausbildungsbetriebe des Bundeslandes auch direkt bei den Zuständigen Stellen angefordert werden.

Die Kontaktdaten der Zuständigen Stellen finden Sie auf unserer Homepage unter „Ausbildung“.

Wie oft gehen Azubis zur Berufsschule?

Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem – im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule – und dauert in der Regel drei Jahre. Der Ausbildungsbetrieb muss von der Zuständigen Stelle, meistens sind das die Landwirtschaftskammern, anerkannt worden sein. Die Berufsschule wird entweder ein bis dreimal wöchentlich (je nach Lehrjahr) oder in Form von Blockunterricht besucht.

Eine Übersicht der Berufsschulen für Pferdewirte finden Sie auf unserer Homepage unter „Ausbildung“.

 

Die Verordnung über die Ausbildung zum Pferdewirt ist unter www.bibb.de zu finden.

Können Azubis eine Wohnung bekommen bzw. gibt es Wohnheime?

Nein, aber manchmal besteht die Möglichkeit auf den Betrieben zu übernachten. Ein Führerschein ist aber von großem Vorteil, da die meisten Auszubildenden eine Wohnung in der Nähe haben.

Welche Voraussetzungen gelten für den Beruf Pferdewirt?

Der Beruf Pferdewirt ist anspruchsvoll und abwechslungsreich. Tierliebe, Gefühl im Umgang mit dem Pferd, Talent, Willensstärke, Geduld, Ausdauer und Geschick im Umgang mit Menschen sind Grundvoraussetzungen.
Mit diesen Voraussetzungen ist der Pferdewirt ein Traumberuf und ein Beruf mit Zukunft.

(Burkhard Jung, Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung der Berufsreiter)

Werden für den Beruf Turniererfolge angerechnet?

Turniererfolge können die Suche nach einem Ausbildungsbetrieb erleichtern, sind aber keine Voraussetzung, um die Ausbildung zu beginnen. Die Turniervorstellung von Pferden kann Bestandteil der Ausbildung sein, ist aber laut Verordnung nicht vorgesehen.

Damit kann die Ausbildung zum Pferdewirt aufgrund von Turniererfolgen auch nicht verkürzt werden.

Ist ein Trainer A dem Pferdewirt gleichgestellt?

Ein Vergleich zwischen einem Pferdewirt und einem Trainer (C/B/A) ist nicht möglich. Während der Pferdewirt ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist, wird ein Trainerschein über die Deutsche Reiterliche Vereinigung, also verbandlich anerkannt. Oft arbeiten beide Hand in Hand, z.B. in Vereinen, Schulbetrieben oder Pensionsställen.

Der Pferdewirt ist durch seine Ausbildungszeit und ggf. Berufserfahrung dem Trainer an Erfahrung voraus, da er allein diesen Beruf ausübt, während ein Trainer (C/B/A) einen anderen Beruf erlernt hat und die Trainerlizenz in seiner Freizeit erlangt. Oft unterstützen Trainer nebenberuflich oder in ihrer Freizeit die Arbeit des Pferdewirtes/Pferdewirtschaftsmeisters.

Hier finden Sie alle Informationen zur Berufsausbildung: Homepage BBR

Hier finden Sie alle Informationen zur Trainerausbildung: Homepage FN

Wird ein ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt?

Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses zu stellen.

Die Landwirtschaftskammer NRW informiert:

http://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/anerkennung/index.htm

Wie viele Pferdewirte gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es schätzungsweise 8.000 Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister. Diese müssen aber nicht alle aktiv im Beruf tätig sein. Die BBR hat rund 4.500 Mitglieder, die als Auszubildender, Pferdewirt oder Pferdewirtschaftsmeister aktiv tätig sind.

Was verdient ein Pferdepfleger?

Der Pferdepfleger ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausführungen zum Pferdepfleger finden Sie in der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung „APO“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Leider können wir keine Informationen über Gehaltsempfehlungen für Pferdepfleger erteilen. Die Gehaltsempfehlungen für Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister werden jährlich von der Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV e.V. in der Delegiertenversammlung festgelegt.

Was habe ich in der Schwangerschaft zu beachten?

Für Arbeitnehmer:
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz.

Den Leitfaden zum Mutterschutz finden Sie hier:   https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756

Meldepflicht beim Arbeitgeber:
Das Mutterschutzgesetz besagt, es bestehe Mitteilungspflicht der Schwangerschaft, sobald sie der Schwangeren bekannt ist. Da dies keine genaue Frist vorschreibt, ist es Ihre persönliche Angelegenheit, wann Sie sich tatsächlich Gewissheit über Ihren Zustand verschafft haben. Damit können Sie selbst entscheiden, wann Sie Chef oder Chefin informieren. Warten Sie jedoch nicht zu lange damit. Ein guter Zeitpunkt ist der vierte Monat, denn dann ist die Gefahr einer Fehlgeburt nicht mehr so groß. Außerdem bleibt Zeit genug für alle Beteiligten, sich auf die neue Situation einzustellen und eventuelle Vorbereitungen zu treffen: Eine Schwangerschaftsvertretung organisieren, Konzepte für ein Teilzeit- oder Job-Sharing-Modell zu entwickeln, etc

Näher Infos finden Sie hier: https://www.baby-care.de/faqs/beruf/meldepflicht-beim-arbeitgeber/

Für Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin bzw. als Ausbildungsstelle (z.B. Schule oder Hochschule) sind Sie verpflichtet die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, sobald eine Frau Sie über Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert hat (vgl. § 27 MuSchG). Gleiches gilt, wenn Sie beabsichtigen, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigen oder auszubilden.

Den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz-121860

 

Sollten noch weitere Fragen anstehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Arbeitsschutz, zu erfragen bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Wo finde ich Informationen zur Selbstständigkeit?

Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit | BMWK-Existenzgründungsportal (existenzgruender.de)

In dieser Broschüre finden Sie Informationen, wenn Sie sich selbstständig machen möchten. Gern hilft Ihnen die Geschäftsstelle des BBR weiter:

geschaeftsstelle@berufsreiterverband.de oder 05423-9516606

Wie werde ich Bewegungstrainer EM?

Voraussetzung zur Zulassung zum Bewegungstrainer-Lehrgang: Pferdewirte, Pferdewirtschaftsmeister der Fachrichtungen Klassische Reitausbildung und Spezialreitweisen, die Mitglied der BBR sind.

Der Bewegungstrainer EM ist eine Zusatzqualifikation für staatliche geprüfte Berufsausbilder zum effektiveren Gestalten ihres Unterrichts. Die Ausbildung erfolgt über 2 Module. Fallbeispiele und Erfahrungen werden von Modul zu Modul erarbeitet. Die Prüfung erfolgt am letzten Tag des 2. Moduls durch eine Klausur und praktische Fallbeispiele. Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich mit der Thematik der Bewegungslehre auseinander gesetzt haben. Die endgültige Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Beendigung der Eingangsklausur. Nach Abschluss der Weiterbildung wird die Teilnahme an mind. einer Fortbildungsmaßnahme pro Jahr zu dem Thema erwartet.

Weitere Informationen finden Sie unter Weiterbildung.

How does the apprenticeship "Pferdewirt" work in Germany?

In germany we have approx. 1.000 stables where you can make the apprenticeship.

It´s a state-run professional education for 3 years in which you earn money (between 500-700 € per month – depends on the year of apprentice ship and the state). You are riding several horses every day, do the feeding, take care about the horses‘ health and do every work around the horse and the stable.

One or two times a week you visit the professional school, where you learn theoretical treatments around the horse. After 3 years there is an exam with theoretical and practical parts. The exam is only possible in german language.

Another way to get the license for professional riding, is giving proof that you earned money with this job for minimum 4,5 years. Then you can get an authorisation for the exam. The test for a professional rider is not possible only in dressage or show jumping. Good results on horse shows or championships are not necessary and even if you are successful it does not replace the test for professional riding.

We have also „information days“, where you get informations about the profession „Pferdewirt“. It`s also possible there to show your riding on school horses.

If you have any further questions, please call or write an email.

Wie verlängere ich meine Lizenz und welche Lerneinheiten muss ich nachweisen?

Mit der Abschlussprüfung zum Pferdewirt*in Klassische Reitausbildung besteht die Möglichkeit, die Trainerlizenz beim Landesverband zu beantragen. Alle Informationen zur Trainerlaufbahn finden Sie auf der Seite der FN:

Trainer im Pferdesport werden

Trainerfortbildung und Lizenzverlängerung