Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in einer der fünf Fachrichtungen abgelegt werden.
Im Wesentlichen sind Struktur und Inhalte der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung deutlich darauf ausgerichtet, die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit des angehenden Meisters zu prüfen.
- Die Meisterprüfung besteht aus drei Teilbereichen:
Teil I: Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen.
Teil II: Betriebs- und Unternehmensführung.
Teil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
- Im Teilbereich I besteht die Abschlussprüfung aus 1. einem Arbeitsprojekt und 2. einer schriftlichen Prüfung. Das Arbeitsprojekt bezieht sich natürlich auf die gewählte Fachrichtung und wird zu Beginn einem Prüfungsausschussvorgelegt. Es steht dem Prüfling hierfür ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung, darüber hinaus wird nach Vorlage bzw. Vorführen des Arbeitsprojekts ein bis zu 120-minütiges Fachgespräch darüber geführt. Die schriftliche Prüfung ist mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten angesetzt.
- Im Teilbereich II muss der Prüfling ebenfalls ein Arbeitsprojekt und eine schriftliche Prüfung absolvieren. Das Projekt soll eine betriebswirtschaftliche Aufgabenstellung haben, hierfür hat der Prüfling 6 Monate Zeit, am Ende gibt es ein bis zu 45-minütiges Fachgespräch. Die schriftliche Prüfung ist mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten angesetzt.
- Im Teilbereich III geht es um Zusammenhänge der Berufsausbildung und um Mitarbeiterführung. Zum Bereich Berufsausbildung gibt es einen praktischen (Ausbildungssituation, z.B. Unterrichtserteilung, max. 60 Minuten) und einen schriftlichen Teil (150 Minuten), der Teilbereich Mitarbeiterführung wird anhand einer Fallstudie geprüft, für die Vorbereitung und Bearbeitung der Fallstudie hat der Prüfling 120 Minuten Zeit, das dazugehörige Fachgespräch dauert maximal 20 Minuten.
- Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in Modulen, die sich auf ca. 16 Monate erstrecken.
- Für Prüflinge in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung erfolgen alle Vorbereitungs-Einheiten sowie die Prüfungen (Teil 1-3) in Kooperation mit der FN an der Deutschen Reitschule in Warendorf (Ausnahme: Bayern).
Ansprechpartnerin bei der LWK NRW – Fachrichtung Klassische Reitausbildung
Frau Johanna Löer
Tel. 0251 2376-460
johanna.loeer@lwk.nrw.de
Link zur LWK NRW
- Für die anderen Fachrichtungen (Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Pferderennen und Spezialreitweisen) erfolgen Vorbereitung und Prüfung in anderen Bundesländern
Ansprechpartnerin bei der LWK NRW – Fachrichtung Pferderennen und Spezialreitweisen
Frau Fömpe
Tel. 0221 5340146
gertrud.foempe@lwk.nrw.de
- Erst nach erfolgter Zulassung durch die LWK NRW ist eine Teilnahme an den jeweiligen Vorbereitungslehrgängen möglich.Zur Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt/in ist zuzulassen,
- wer eine Abschlussprüfung als Pferdewirt/in bestanden hat und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Beruf Pferdewirt nachweist
- wer eine Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf bestanden hat und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Beruf Pferdewirt nachweist
- mindestens 5 Jahre hauptberuflich eine leitende Tätigkeit im Beruf Pferdewirtnachweist.
- Die Zulassung erfolgt für alle Bewerber*innen durch die jeweils Zuständige Stelle (Link zu Zuständigen Stellen).
- Welche Nachweise erforderlich sind, erfahren sie dort, u.a.:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse (u.a. Abschlussprüfung)
- Nachweis über die Fachpraxiszeiten
- Sonstige Qualifikationen
- Welche Nachweise erforderlich sind, erfahren sie dort, u.a.:
- Die Prüfungsgebühren werden von der Landwirtschaftskammer NRW erhoben, die Lehrgangsgebühren von der BBR bzw. der Deutschen Reitschule.
