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Müller: Auch wir haben die schrecklichen Videos und Bilder am Wochenende aus den USA gesehen, auf denen Pferde misshandelt werden und massiver Gewalt ausgesetzt sind. Daran beteiligt sein sollen auch Berufskollegen. Von denen und diesen Methoden wollen wir uns ganz klar distanzieren. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit unserem Verständnis von Pferdeausbildung zu tun.

Solche Bilder bringen den ganzen Reitsport in Misskredit. Alle Beteiligten, die diese tierschutzwidrigen Methoden anwenden, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wo bleibt der Respekt dem Tier gegenüber? Respekt ist definiert als „tolerantes, höfliches, ehrliches Verhalten gegenüber anderen und das Einhalten berechtigter sozialer Regeln“. Respekt bedeutet Wertschätzung. Jedes Pferd hat unsere Wertschätzung verdient!

Gerade wir als Berufsreiterinnen und Berufsreiter sind in besonderer Weise dem Pferde verpflichtet und müssen als Anwälte der Pferde fungieren. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass nicht gegen die Natur des Pferdes gearbeitet wird.

Uns bleibt, mit aller Kraft weiterhin für eine pferdegerechte Ausbildung einzustehen, die klassische Reitlehre zu lehren und zu leben und so für unsere Pferde und unseren Sport einzutreten.

 

Update: Tierquäler-Fall in den USA

Wir sind von mehreren Seiten gefragt worden, welche Konsequenzen wir aus dem Fall in den USA ziehen bzw. was wir unternehmen.
Unsere Delegierten in Niedersachsen haben sich sofort nach bekannt werden der Vorfälle an die zuständige Landwirtschaftskammer gewandt und eine Aberkennung der Ausbilderzulassung für die beteiligten deutschen Personen gefordert.
Die Landwirtschaftskammer muss vor dem Hintergrund der Stellung des Tierschutzes in der Rechtsprechung sowohl in der Pferdehaltung als auch in der Berufsausbildung und der von unserer Gesellschaft zu Recht erwarteten Vorbildfunktion von Ausbildern und Ausbildungsbetrieben bei einem begründeten Verdacht derartigen Hinweisen in angemessener Art und Weise nachgehen. Das passiert gerade.
Damit ist unser Rahmen der Möglichkeiten, was wir unternehmen können, für den Moment erschöpft. Nicht jeder Berufsreiter ist bei uns Mitglied! Eine Aberkennung der Stensbeckplakette ist nachträglich nicht möglich (zumal diese Auszeichnung nicht von uns, sondern von der FN vergeben wird).
Unser Ethikrat schreitet ein, wenn in der Bundesvereinigung ein tierschutzrelevanter Fall auftritt. Der Tierschutz ist in der Prüfungsverordnung für Pferdewirtinnen und Pferdewirte fest verankert und wird in den Vorbereitungslehrgängen umfassend thematisiert. Pferdewirtinnen und Pferdewirte unterschreiben seit einigen Jahren bei ihrer Abschlussprüfung einen Codex, mit dem sie sich dem Tierschutz verpflichten. Darüber hinaus engagieren wir uns mit großer Kraftanstrengung für die Social Licence.
Die FN hat Anzeige erstattet, die Beschuldigten bekommen bis auf weiteres keine Jahresturnierlizenz und es wurde ihnen Hausverbot für die Geschäftsstelle und den Bundesstützpunkt erteilt. Darüber hinaus hat auch die FN den Vorfall der Lk Niedersachsen wegen der Ausbildertätigkeit der beteiligten Personen gemeldet. Die FN hat damit alle ihr möglichen Maßnahmen als nationaler Sportverband ergriffen.
Nun muss das Tierschutzgesetz Anwendung finden. Wir können beratend unterstützen.