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Landwirte/Landwirtin, die Sportpferde erwerben, diese versorgen und ausbilden und im Anschluss gewinnbringend weiter verkaufen, unterliegen der Regelbesteuerung von 19 % Begründet wird dies damit, dass die Tierzucht und -haltung nicht im Zusammenhand mit Nahrungs- oder Futterherstellung stehen.

Eine ausführlichere Erklärung gibt es im Artikel der Land & Forst:

Pferdeverkauf in der Landwirtschaft: Welcher Regelsteuersatz hier gilt | landundforst.de