Landwirte/Landwirtin, die Sportpferde erwerben, diese versorgen und ausbilden und im Anschluss gewinnbringend weiter verkaufen, unterliegen der Regelbesteuerung von 19 % Begründet wird dies damit, dass die Tierzucht und -haltung nicht im Zusammenhand mit Nahrungs- oder Futterherstellung stehen.
Eine ausführlichere Erklärung gibt es im Artikel der Land & Forst:
Pferdeverkauf in der Landwirtschaft: Welcher Regelsteuersatz hier gilt | landundforst.de