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Wolfsabweisende Zäune für Pferdeweiden

Viele Pferdehalter in NRW sind durch die Rückkehr des Wolfes in Sorge um ihre Tiere. Das Herdenschutzteam der Landwirtschaftskammer berät in allen Fragen rund um die Erstellung von wolfsabweisender Zäunung und möglicher Förderung.

Aufgrund der vermehrten Wolfsübergriffe auf Ponys im Wolfsgebiet Schermbeck hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auch für Pferdehaltungen ab dem 01.01.2022 geschaffen.

Die Förderung beschränkt sich auf das „Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels“ (siehe Karte), einen 140 km2 großen Teil des Wolfsgebietes Schermbeck.
Dieses Streifgebiet umfasst teilweise die folgenden Städte und Gemeinden (in Klammern jeweils die Teilbereiche):
-Kreisfreie Stadt Bottrop (nördlich BAB 2 und westlich BAB 31)
-Kreis Recklinghausen: Stadt Dorsten (westlich BAB 31 und südlich Wesel-Datteln-Kanal)
-Kreisfreie Stadt Oberhausen (nördlich BAB 2 und östlich BAB 3)
-Kreis Wesel: Stadt Dinslaken (östlich BAB 3) Gemeinde Hünxe (östlich BAB 3 und südlich Wesel-Datteln-Kanal)
-Gemeinde Schermbeck (südlich Wesel-Datteln-Kanal und westlich BAB 31)

Innerhalb der Tierart beschränkt sich die Förderung auf:
-Ponys (bis zu einem Stockmaß von 1,48m)
-Stuten mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr)
-Jungpferde (bis zum Alter von maximal drei Jahren)

Über die Fördermaßnahme wird ausschließlich die Optimierung eines bestehenden Zaunes gefördert. Es wird die erstmalige, ergänzende wolfsabweisende Zäunung mit geeignetem Material nebst Zubehör z.B. Weidezaungeräte gefördert, um mindestens den Grundschutz nach „Förderrichtlinie Wolf“ sicherzustellen. Bestehende Pferdezäune müssen sich in einem tierschutzgerechten, hütesicheren Zustand befinden (siehe: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (9. Juni 2009 BMEL), AID 2016 (S:32)).

Die Förderung erstreckt sich über maximal einen Hektar je GVE (Großvieheinheit) und einen maximalen Betrag von 30.000 € je Betrieb und Jahr. Hierbei wird nicht pauschal gefördert, sondern nur nach erfolgter individueller Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten im Betrieb.

Nicht förderfähig sind die Erstellung der Zaunanlagen und deren Folgekosten wie Unterhaltung, Werkzeuge, Maschinen, etc. Außerdem sind die Zaunanlagen für fünf Jahre zweckgebunden zu verwenden.

Besonders in Niedersachsen haben sich, in Gebieten mit erhöhtem Wolfsdruck, Elektrozäune mit mindestens fünf Litzen und folgenden Litzenabständen bewährt:
-Max. 20cm über dem Boden als Untergrabeschutz
-Max. 20cm über der Ersten
-Max. 20cm über der Zweiten
-Max. 25cm über der Dritten
-Max. 30cm über der ViertenEine sechste Litze im Abstand von max. 30cm über der fünften wird empfohlen.

Diese Litzenabstände dürfen nicht überschritten werden und es muss auf ausreichende Zugspannung der Litzen geachtet werden. Auch muss das jeweilige Gelände beachtet werden, hier insbesondere Fahrspuren, Senken, etc., um dem Wolf keinen Anreiz zum Durchschlupf zu geben. Die Höhe des Zaunes richtet sich nach den gehaltenen Pferden (0,75×Widerristhöhe), darf allerdings nicht unter dem in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen Grundschutz von 90 cm liegen.

Zu möglichen Einsprunghilfen, wie z.B. Böschungen und Holzstapeln, sollte ein Abstand von vier Metern eingehalten werden oder der Zaun entsprechend erhöht werden, falls sie nicht beseitigt werden können.

Förderfähiges Material muss:
-langlebig sein
-eine gute Leitfähigkeit und Spannbarkeit aufweisen
-gut sichtbar seinBesonders zu empfehlen sind hier kunststoffummantelter Stahldraht, der unter verschiedenen Namen wie Horsewire, Hippowire oder Pferdekabel zu finden ist.

Die Zaunanlage muss über stabile Eckpfosten zur Spannbarkeit und ausreichend stabile Streckenpfosten verfügen.

Eine ausreichende Elektrifizierung ist essentiell für einen optimalen Herdenschutz.

Über die gesamte Zaunlänge muss das Weidezaungerät mind. 2 Joule Entladungsenergie bzw. Impulsenergie und 2.500 Volt Spannung leisten können. Auf den Geräten ist meist nur die Ladeenergie angegeben, es empfiehlt sich einen Blick in die jeweilige Produktinformation zu werfen! Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009 BMEL sind grundsätzlich zu beachten.

Die Höhe der Weidetore richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze. Das Tor ist zu elektrifizieren um einen Schutz vor Untergraben und Überklettern sicherzustellen, hierzu gibt es entsprechende Elektrifizierungssets. Gegen Fahrspuren oder Bodenunebenheiten bieten ausgelegte Waschbetonplatten, Rasengittersteine oder eine Pflasterung weiteren Schutz.

Bei ortsunüblichen Bauhöhen und ggf. in Naturschutzgebieten ist von den zuständigen Behörden eventuell vorab eine Genehmigung einzuholen.

Erfolgsfaktoren/Checkliste:
Fachgerechter Aufbau: Einhalten der Litzenhöhen, hohe Leitfähigkeit und Spannbarkeit des Litzenmaterials, geeignete Isolatoren, Schraubverbindungen, isolierte Hochspannungskabel nutzen
-Ausreichende Leistung: Weidezaungerät mit mind. 2 Joule Impulsenergie und 2500 Volt Spannung
-Den Bodenverhältnissen (Bodenfeuchte) und dem Weidezaungerät angepasste Erdung: Erdungstest durchführen: < 500 Volt am letzten Erdungsstab angestrebt, ansonsten weitere Erdungsstäbe nötig
-Elektrifizierung, Sichern der Weidetore
-Freihalten der Litzen von Bewuchs
-Einsprunghilfen ausschließen
-Tägliche Kontrolle (ggf. zusätzlich Digital)
-Schäden sofort beheben

Besorgte und betroffene Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt „Vor-Ort-Beratungstermine“ vereinbart werden.

Die Beratung ist kostenlos und für alle Pferdehaltungen in NRW offen.

Servicehotline Herdenschutz: Telefon: 02945 989898

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt.

Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse: herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Text: Jens Goldfuß, Fides Lenz, beide Landwirtschaftskammer NRW

Diese Informationen beziehen sich auf das Land NRW. Für Informationen bezüglich Förderungen in anderen Bundesländern kontaktieren Sie die jeweils Zuständige Stelle.