Zulassung zur Prüfung ohne geregelte Ausbildung
Es gibt viele, die schon lange in unserem Beruf arbeiten, ohne eine geregelte Ausbildung absolviert zu haben und damit keinen Berufsabschluss im Beruf Pferdewirt haben. Für diese Personengruppe hat der Gesetzgeber im Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Möglichkeit vorgesehen als Seiteneinsteiger (Sonderzulassung nach BBiG § 45.2) zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Zuständigen Stelle, da die Möglichkeit des Seiteneinstiges individuell geprüft werden muss. Die Zuständigen Stellen finden Sie HIER
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger haben die Möglichkeit, schon vor der Abschlussprüfung BBR-Mitglied zu werden – und natürlich auch nach der Prüfung zu bleiben! Tipp: Mit unseren Online-Azubifortbildungen lässt es sich sehr gut auf die Abschlussprüfungen vorbereiten!