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Als Pferdewirt:in oder Pferdewirtschaftsmeister:in kann schnell etwas passieren. Die eigene Arbeitskraft ist das größte Kapital, dass man unbedingt absichern sollte.
Wenn man aufgrund einer Krankheit, Unfall oder psychischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, gibt es vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, unter Umständen lediglich eine Erwerbsminderungsrente!
Wenn man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält man die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 30-35 % des Bruttoverdienstes). Kann man noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 14-17 % des Bruttoverdienstes). Hier ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nicht um den ausgeübten Beruf handelt, sondern um jegliche mögliche Tätigkeit. Als Beispiel ist hier zu nennen, wenn ein Chefarzt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch noch körperlich in der Lage ist, eine Schranke im Parkhaus zu bedienen, hat er keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Zusätzlich hat man erst Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn man mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die einzige sinnvolle Absicherung!
Jedoch wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Pferdewirte:innen aufgrund des hohen Berufsrisikos nicht immer zu guten Konditionen angeboten.
Als Versicherungspartner der BBR bieten wir auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Pferdewirte:innen und Pferdewirtschaftsmeister:innen hervorragende und bezahlbare Absicherungen an. Durch intensive Verhandlungen mit den von uns favorisierten Versicherungsgesellschaften ist auch die Turnierteilnahme in der Regel kein Ausschlusskriterium mehr. Auszubildende und Berufsanfänger können unter gewissen Voraussetzungen in den ersten 5 Jahren einen Beitragsnachlass in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 40 % erhalten.
Eine Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von mtl. 1.000,00 € kann für junge Berufsanfänger:innen bereits unter mtl. 50,00 € erfolgen (wenn auch Turniere geritten werden, wird es etwas teurer).
Die volle Berufsunfähigkeitsrente wird bereits gezahlt, wenn man zu mindestens 50 % den Beruf Pferdewirt nicht mehr ausüben kann.
Weitere Information gibt es direkt bei Schütz & Thies Versicherungskontor KG, Tel. 042133111200 oder im Internet