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Reitbeteiligungen sind eine großartige Möglichkeit für Jugendliche, regelmäßig mit Pferden zu arbeiten, ohne selbst ein eigenes Pferd zu besitzen. Doch gerade für minderjährige Reiterinnen und Reiter gibt es wichtige rechtliche und versicherungstechnische Aspekte zu beachten. Dazu Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor, dem BBR-Versicherungspartner: „Eine private Unfallversicherung deckt das Risiko von Stürzen oder Verletzungen ab. Wichtig ist hier eine hohe Invaliditätsleistung und zusätzlich eine monatliche Rentenzahlung bei bleibenden Schäden. Zusätzlich sollten auch kosmetische Operationen mitversichert sein. Wichtig ist auch, dass der Reitsport ohne Ausschlüsse und ohne Beitragszuschläge mitversichert gilt. Eine Unfallversicherung für Kinder kostet monatlich oft nicht mehr als 15 bis 20 Euro.“

Muss das Kind nach einem schweren Unfall in ein Krankenhaus, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Krankenhaus nur eine Regelversorgung. Wichtig ist dann jedoch die bestmögliche Versorgung des Kindes. Gerade für Kinder ist eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen mit Leistungen eines Chefarztes, freie Krankenhauswahl und 1- oder 2-Bettzimmer sehr wichtig und viel günstiger als viele denken. Für Kinder kostet diese Zusatzversicherung oft weniger als monatlich 10 Euro. Pferdehalter sollten eine Pferdehaftpflichtversicherung haben, die auch Schäden durch eine Reitbeteiligung mit abdeckt. Eltern sollten sich vergewissern, dass eine solche Versicherung besteht.

Die Pferdehaftpflicht ist für den Halter unverzichtbar. Wichtig ist dabei, dass ausdrücklich Dritte – und auch Reitbeteiligungen – mitversichert sind. Nicht jede Police enthält diese Klausel automatisch! Auch Ansprüche von Reitbeteiligungen gegenüber dem Pferdehalter müssen mitversichert sein. Hierbei ist wichtig, dass auch Regressansprüche zum Beispiel von Krankenkassen gegenüber dem Pferdebesitzer mitversichert sind. Es sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung gewählt werden, in der Reitbeteiligungen vollumfänglich mitversichert gelten, auch ohne Namensnennung und auch bei Zahlungen von Kostenbeteiligungen.
Auch minderjährige Reiter haben oft eine Reitbeteiligung. Allerdings sollte der Vertrag von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, da Minderjährige keine rechtlich bindenden Verträge eingehen dürfen. Ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag mit den Eltern ist essenziell. Dieser sollte Nutzungsmöglichkeiten, Haftung und Kosten klar regeln.
Jens Schütz: „Ein häufiger Irrtum ist, dass die Reitbeteiligung automatisch durch die Pferdehaftpflichtversicherung des Besitzers geschützt ist. Doch das ist nicht immer der Fall. Pferdebesitzer sollten ihren Vertrag genau prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.“

Freizeitreiter, die Kinder aus der Nachbarschaft mit ans Pferd nehmen möchten, sollten ebenfalls prüfen, ob über die Pferdehaftpflichtversicherung entsprechender Versicherungsschutz besteht. Jens Schütz erläutert hierzu, dass in neueren Policen oft umfangreich Versicherungsschutz besteht. Jens Schütz empfiehlt zusätzlich, die nachfolgenden Punkte zu beachten:
• Erlaubnis der Eltern einholen: Ohne schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten sollte kein Kind reiten.
• Sicherheitsausrüstung: Ein passender Helm und auch eine Sicherheitsweste sollten vorhanden sein.

Wer regelmäßig fremde Kinder auf seinem Pferd reiten lässt, sollte außerdem prüfen, ob eine Reitlehrerhaftpflicht sinnvoll ist. Zusätzlich muss geprüft werden, ob das Pferd eventuell als Schulpferd versichert werden muss.

Schütz & Thies Versicherungskontor KG
Telefon: 0421-33111200
E-Mail: info@schuetz-thies.de