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Die E-Rechnung wird verpflichtend. Das ist beschlossen. Die gute Nachricht dabei: Es gibt – zumindest bei den Ausgangsrechnungen – großzügige Übergangsfristen. Trotzdem sollte man sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, da die
E-Rechnungen in der Zukunft zum Standard werden wird.
Im Detail: Wer Berufsreiterin oder Berufsreiter ist und eine unternehmerische Tätigkeit ausübt (auch Kleinunternehmer), ist ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E- Rechnungen (technisch) empfangen und verarbeiten (speichern) zu können. Hier gibt es keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen! Berufsreiterinnen und -reiter, die nur angestellt sind betrifft diese Verpflichtung nicht.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt ist, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Das Format entspricht entweder der EU Norm CEN 16931, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD 2.x. Oder einem anderen elektronischen Format, das zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger vereinbart ist und eine Extraktion in das EU Norm Formal CEN 16931 zulässt.

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von < 800.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2028 ist sie für alle Unternehmer Pflicht. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen von unter 250 Euro.

Das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ informiert umfassend zum Thema und bietet kostenlose Downloads an: www.ferd-net.de