Zwei Prüfungen müssen abgelegt werden
In der Abschlussprüfung muss erkennbar sein, dass der Prüfling in der Lage ist, Pferde und Reiter unter Anleitung bis zur Klasse L auszubilden beziehungsweise zu korrigieren.
Vom ganz alltäglichen Umgang mit dem Pferd über die Behandlung von Wunden bis hin zu Rechtsfragen im Bereich Pferdezucht und Pferdesport erstrecken sich die Gebiete, die ein Prüfling am Ende seiner Ausbildung beherrschen muss. Auch Fachrechnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind Prüfungsthemen. Die Zwischenprüfung sollte nach der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt werden. Es wird festgestellt, ob sich der Auszubildende hinsichtlich der gesamten Ausbildung auf dem richtigen Weg befindet. Die Abschlussprüfung findet zum Ende der Ausbildungszeit statt.
Die möglichen Prüfungsinhalte gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt sind im Anhang der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung abgedruckt.
Prüfungsorte:
Für die Fachrichtung Klassische Reitausbildung finden Zwischen- und Abschlussprüfung an der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Für Auszubildende, die im Freistaat Bayern ihre Ausbildung absolvieren, ist der Prüfungsort die Bayerische Landesreit- und Fahrschule in München.
